Darf Lohn gepfändet werden?
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Ich habe Schulden, für die ich betrieben wurde. Darf mein Lohn gepfändet werden?
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Anders als IV- und AHV-Renten, welche nicht pfändbar sind, ist der Lohn als periodisches Einkommen beschränkt pfändbar. Der Lohn darf zur Deckung der Schulden soweit gepfändet werden, als er nach dem Ermessen des Betreibungsbeamten für den Schuldner und seine Familie nicht unbedingt notwendig ist (Art. 93 Abs. 1 SchKG). Das Betreibungsamt berechnet folglich ein Existenzminimum, das dem Schuldner und seiner Familie belassen wird; darüber hinausgehend kann sein Lohn jedoch gepfändet werden.
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