Habe ich Anspruch auf bestimmte Formulierungen in meinem Zeugnis?
Ich habe meine Stelle im Streit gekündigt. Im Arbeitszeugnis weigert sich mein ehemaliger Arbeitgeber meine Arbeit zu verdanken; ich befürchte, dass dies bei einer weiteren Bewerbung hinderlich sein könnte. Kann ich darauf bestehen?
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Antworten
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Dem Bundesgericht zufolge besteht kein klagbarer Anspruch auf Dankesworte oder Zukunftswünsche im Arbeitszeugnis. Folglich können Sie nicht darauf bestehen. Die Ansicht des Bundesgerichts wird jedoch im juristischen Schrifttum stark kritisiert. Es ist folglich empfehlenswert in diesem Zusammenhang bei einer fachkundigen Person Rat einzuholen.
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