Werden die Besuchsfahrten der Eltern zu ihrem Kind von der IV vergütet, wenn es im Spital ist? Was sind die Voraussetzungen dafür?
Die Besuchsfahrten Angehöriger werden unter folgenden
Voraussetzungen vergütet :
• Die versicherte Person kann in Folge ihrer Invalidität oder aus medizinischen,
pädagogischen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen
das Schulinternat, die Eingliederungsstätte oder das Krankenhaus nicht
verlassen.
• Die Fahrt ist angesichts der erforderlichen Transportmittel sehr
kostspielig.
Die IV vergütet die Kosten für Besuche Angehöriger an jedem dritten Tag
des Aufenthalts. Der Anspruch ist beschränkt auf Besuche der Eltern oder – bei deren Fehlen – anderer Angehöriger oder Dritter, die als dem versicherten
Kind nahestehende Bezugspersonen Elternfunktionen ausüben. Der
Zeitpunkt der Fahrten kann frei gewählt werden. Grundsätzlich werden pro
Besuchsfahrt nur die Kosten für eine angehörige Person vergütet.