Werden Eltern die Kosten für den Spitalbesuch vergütet?

Werden die Besuchsfahrten der Eltern zu ihrem Kind von der IV vergütet, wenn es im Spital ist? Was sind die Voraussetzungen dafür?

Antworten

  • Die Besuchsfahrten Angehöriger werden unter folgenden
    Voraussetzungen vergütet :

    • Die versicherte Person kann in Folge ihrer Invalidität oder aus medizinischen,
    pädagogischen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen
    das Schulinternat, die Eingliederungsstätte oder das Krankenhaus nicht
    verlassen.

    • Die Fahrt ist angesichts der erforderlichen Transportmittel sehr
    kostspielig.
    Die IV vergütet die Kosten für Besuche Angehöriger an jedem dritten Tag
    des Aufenthalts. Der Anspruch ist beschränkt auf Besuche der Eltern oder – bei deren Fehlen – anderer Angehöriger oder Dritter, die als dem versicherten
    Kind nahestehende Bezugspersonen Elternfunktionen ausüben. Der
    Zeitpunkt der Fahrten kann frei gewählt werden. Grundsätzlich werden pro
    Besuchsfahrt nur die Kosten für eine angehörige Person vergütet.
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