Welche Reisekosten vergütet die IV?

Welche Reisekosten vergütet die IV im Zusammenhang mit den angeordneten Eingliederungsmassnahmen?

Antworten

  • Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie
    für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungs-
    massnahmen als angemessen und notwendig erachtet.
    Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen
    Reisen notwendig sind. Diese umfassen :
    • medizinische Massnahmen,
    • Integrationsmassnahmen,
    • berufliche Eingliederungen,
    • Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln
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