Welche Reisekosten vergütet die IV?

Welche Reisekosten vergütet die IV im Zusammenhang mit den angeordneten Eingliederungsmassnahmen?

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie
für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungs-
massnahmen als angemessen und notwendig erachtet.
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen
Reisen notwendig sind. Diese umfassen :
• medizinische Massnahmen,
• Integrationsmassnahmen,
• berufliche Eingliederungen,
• Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln