Welche Reisekosten vergütet die IV im Zusammenhang mit den angeordneten Eingliederungsmassnahmen?
Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie
für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungs-
massnahmen als angemessen und notwendig erachtet.
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen
Reisen notwendig sind. Diese umfassen :
• medizinische Massnahmen,
• Integrationsmassnahmen,
• berufliche Eingliederungen,
• Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln