Mein neuer Arbeitgeber möchte mit mir ein Konkurrenzverbot vereinbaren. Was heisst das für mich?
Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot festhalten. Damit will sich der Arbeitgeber vor unliebsamer Konkurrenz schützen, im Falle dass ein/e MitarbeiterIn beim Verlassen des Geschäftes Betriebsgeheimnisse, Kenntnisse über Kunden u.a. bei einem neuen Arbeitgeber, als selbstständig Erwerbende/r oder durch Beteiligung an einem anderen Geschäft verwenden könnte.
Wegen Konkurrenzverboten kommt es häufig zu gerichtlichen Streitfällen.
Die Voraussetzungen dafür, dass ein Konkurrenzverbot gültig ist, sind die folgenden:
* Das KV muss schriftlich vereinbart werden.
* Das KV muss klar umschreiben, was darunter fällt, damit der/die ArbeitnehmerIn genau weiss, auf was sie sich einlässt.
* Ein allgemeines Verbot genügt also nicht.
* Der Ort, das Gebiet oder der Kundenkreis muss klar beschrieben sein, auf den sich das KV bezieht.
* Auch die Dauer des KV’s muss angegeben sein. Max. 3 Jahre sind möglich.
* Auf Lehrlinge kann kein KV angewendet werden.