Konkurrenzverbot - was heisst das?
Mein neuer Arbeitgeber möchte mit mir ein Konkurrenzverbot vereinbaren. Was heisst das für mich?
0
Antworten
-
Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot festhalten. Damit will sich der Arbeitgeber vor unliebsamer Konkurrenz schützen, im Falle dass ein/e MitarbeiterIn beim Verlassen des Geschäftes Betriebsgeheimnisse, Kenntnisse über Kunden u.a. bei einem neuen Arbeitgeber, als selbstständig Erwerbende/r oder durch Beteiligung an einem anderen Geschäft verwenden könnte.
Wegen Konkurrenzverboten kommt es häufig zu gerichtlichen Streitfällen.
Die Voraussetzungen dafür, dass ein Konkurrenzverbot gültig ist, sind die folgenden:
* Das KV muss schriftlich vereinbart werden.
* Das KV muss klar umschreiben, was darunter fällt, damit der/die ArbeitnehmerIn genau weiss, auf was sie sich einlässt.
* Ein allgemeines Verbot genügt also nicht.
* Der Ort, das Gebiet oder der Kundenkreis muss klar beschrieben sein, auf den sich das KV bezieht.
* Auch die Dauer des KV’s muss angegeben sein. Max. 3 Jahre sind möglich.
* Auf Lehrlinge kann kein KV angewendet werden.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche