Konkurrenzverbot - was heisst das?

Mein neuer Arbeitgeber möchte mit mir ein Konkurrenzverbot vereinbaren. Was heisst das für mich?

Antworten

  • Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot festhalten. Damit will sich der Arbeitgeber vor unliebsamer Konkurrenz schützen, im Falle dass ein/e MitarbeiterIn beim Verlassen des Geschäftes Betriebsgeheimnisse, Kenntnisse über Kunden u.a. bei einem neuen Arbeitgeber, als selbstständig Erwerbende/r oder durch Beteiligung an einem anderen Geschäft verwenden könnte.
    Wegen Konkurrenzverboten kommt es häufig zu gerichtlichen Streitfällen.
    Die Voraussetzungen dafür, dass ein Konkurrenzverbot gültig ist, sind die folgenden:
    * Das KV muss schriftlich vereinbart werden.
    * Das KV muss klar umschreiben, was darunter fällt, damit der/die ArbeitnehmerIn genau weiss, auf was sie sich einlässt.
    * Ein allgemeines Verbot genügt also nicht.
    * Der Ort, das Gebiet oder der Kundenkreis muss klar beschrieben sein, auf den sich das KV bezieht.
    * Auch die Dauer des KV’s muss angegeben sein. Max. 3 Jahre sind möglich.
    * Auf Lehrlinge kann kein KV angewendet werden.
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