Was passiert, wenn die Mutterschaftsentschädigung mit einem Taggeld der IV zusammenfällt?
Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder
der:
• Arbeitslosenversicherung;
• Invalidenversicherung;
• Unfallversicherung;
• Militärversicherung, oder auf
• Entschädigung für Dienstleistende,
geht die Mutterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens
dem bisher bezogenen Taggeld.