Wann entsteht der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Zu welchem Zeitpunkt entsteht der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Antworten

  • Der Anspruch auf die Entschädigung entsteht am Tag der Geburt eines lebensfähigen Kindes und zwar unabhängig von der Schwangerschaftsdauer.

    Wird das Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, so besteht der Anspruch auf die Entschädigung, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Nachweis über die Dauer der Schwangerschaft ist in solchen Fällen durch ein ärztliches Attest zu belegen.
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