Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV?

Hilflosenentschädigung der AHV: Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?

Antworten

  • Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art. 13 ATSG) in der Schweiz, die in schwerem oder mittlerem Grad hilflos
    (Art. 9 ATSG) sind.
    Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV haben
    – Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente oder von
    Ergänzungsleistungen (vgl. RWL),
    – die in schwerem oder mittlerem Grad hilflos sind,
    – die in der Schweiz Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt
    aufweisen und
    – keine Hilflosenentschädigung der UV oder MV beziehen

    Für die Bemessung der Hilflosigkeit sind die Bestimmungen
    des IVG sinngemäss anwendbar.
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