Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV?

Hilflosenentschädigung der AHV: Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?

Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art. 13 ATSG) in der Schweiz, die in schwerem oder mittlerem Grad hilflos
(Art. 9 ATSG) sind.
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV haben
– Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente oder von
Ergänzungsleistungen (vgl. RWL),
– die in schwerem oder mittlerem Grad hilflos sind,
– die in der Schweiz Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt
aufweisen und
– keine Hilflosenentschädigung der UV oder MV beziehen

Für die Bemessung der Hilflosigkeit sind die Bestimmungen
des IVG sinngemäss anwendbar.