Hilflosenentschädigung - Kriterien?

Stichwort Hilflosenentschädigung: Ich kann nicht ohne Hilfe ins Auto steigen, es ist mir aber möglich, mit einiger Mühe selbst abzusitzen. Ist das bereits ein Kriterium für "Hilflosigkeit"? Kann ich Hilflosenentschädigung beantragen?

Antworten

  • Ein Kriterium für Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ohne Hilfe Dritter nicht aufstehen, absitzen oder abliegen kann.
    Die Hilfe Dritter beim Aufstehen von niederen Sitzflächen (auf welche die versicherte Person nicht angewiesen ist), vom Boden oder beim Einsteigen in ein Auto ist nicht erheblich und alltäglich. Damit liegt hier keine regelmässige
    und erhebliche Hilflosigkeit vor. Ist hingegen die versicherte Person im Bett nicht in der Lage, sich selber zuzudecken oder zu lagern, gilt sie in dieser
    Lebensverrichtung als hilflos.
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