Kann eine IV-Rente sistiert werden?

Was sind die Voraussetzungen dafür, dass eine IV-Rente sistiert wird?

Wenn eine versicherte Person einen Gefängnisaufenthalt antreten muss, so können während dieser Zeit die Leistungen der IV sistiert werden.
Die Rente darf auch während der Untersuchungshaft sistiert werden. Die Sistierung der Rente bedeutet, dass die Hauptrente
während des Freiheitsentzuges ruht, die Kinderrenten aber
weiterhin ausgerichtet werden können. Die Sistierung der Rente setzt voraus, dass auch eine nichtbehinderte Person während des Freiheitsentzugs
keine Möglichkeit hätte, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und
die Vollzugsart nicht überwiegend durch die Behinderung der versicherten Person bedingt ist.