Ich möchte eine Hinterlassenenrente beantragen. Wo muss ich das tun?
Wer seinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente geltend machen möchte, muss diesen Anspruch bei jener Ausgleichskasse anmelden,
an welche die verstorbene Person zuletzt AHV-Beiträge bezahlt hat.
Die Anmeldeformulare sind bei den Ausgleichskassen und ihren Zweig -
stellen erhältlich.
Für Versicherte, die Versicherungszeiten in der Schweiz oder in einem oder
mehreren Mitgliedstaaten der EU oder EFTA zurückgelegt haben, genügt
eine einzige Anmeldung in ihrem Domizilland. Diese löst das Anmelde -
verfahren in allen betroffenen Staaten aus.