Wer erteilt Auskünfte über die Bedingungen für einen EL-Bezug?
Auf den Gemeindezweigstellen können die notwendigen Auskünfte eingeholt werden. Die EL-Stellen befinden sich in der Regel bei den kantonalen Ausgleichskassen (mit Ausnahme der Kantone BS, GE und ZH: Stadt Zürich, Stadt Winterthur). Diese Amtsstellen sind zuständig für die notwendigen Auskünfte. Die EL werden mit dem Einreichen des ausgefüllten EL-Anmeldeformulars geltend gemacht.