Wie erhalte ich Ergänzungsleistungen?

Wer erteilt Auskünfte über die Bedingungen für einen EL-Bezug?

Antworten

  • Auf den Gemeindezweigstellen können die notwendigen Auskünfte eingeholt werden. Die EL-Stellen befinden sich in der Regel bei den kantonalen Ausgleichskassen (mit Ausnahme der Kantone BS, GE und ZH: Stadt Zürich, Stadt Winterthur). Diese Amtsstellen sind zuständig für die notwendigen Auskünfte. Die EL werden mit dem Einreichen des ausgefüllten EL-Anmeldeformulars geltend gemacht.
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