Zählt POS zu den Geburtsgebrechen?
Muss die IV bei einem POS Leistungen erbringen?
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Antworten
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Diese Frage führt oft zu Auseinandersetzungen mit der IV.
Die Voraussetzungen sind recht eng gefasst:
Nur wenn das betreffende Kind bereits vor der Vollendung des 9. Altersjahrs behandelt worden ist, stellt sich überhaupt die Frage einer Leistungspflicht der IV. Hinzu kommt, dass die Diagnose POS bereits vor dem 9. Altersjahr feststehen muss. Ist diese Altersgrenze überschritten, kann die IV jede Leistung verweigern. Ob im Lauf der Abklärung von Verhaltensstörungen tatsächlich schon vor Ende des 9. Altersjahrs die Diagnose POS feststand, darüber wird mit der IV recht häufig gestritten.
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