Was passiert, wenn ich wegen meiner Schwangerschaft dem Arbeitsplatz fernbleibe?

Erhalte ich bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung wie bei Krankheit?

Antworten

  • Sofern ihr Arbeitgeber nur den gesetzlichen Minimalstandard für die absenzenbedingte Lohnfortzahlung kennt, gelten hierfür die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie für krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit. Somit ist die Dauer der Lohnfortzahlung von der Anzahl geleisteter Dienstjahre abhängt (vgl. die gerichtlichen Modellskalen). Laut Bundesgericht besteht daher kein gesonderter Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft. Aus diesem Grunde werden neben den schwangerschaftsbedingten Absenzen auch alle weiteren Absenzen (wegen Krankheit, Unfall etc.) im jeweiligen Dienstjahr mitberücksichtigt und auf das ganze Jahr hochgerechnet.

    Sofern ihr Arbeitgeber allerdings eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, welche auch Arbeitsunfähigkeit während Schwangerschaften abdeckt, gelten die dort enthaltenen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung. Verlangen Sie deshalb unbedingt Einblick in die Police, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie in alle weiteren mit der Krankentaggeldversicherung zusammenhängenden Dokumente und lassen Sie sich nötigenfalls rechtlich beraten
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