Habe ich bei Kündigung noch Anspruch auf den 13. Monatslohn?

Ich musste meine Stelle aus krankheitsbedingten Gründen vor einem Monat kündigen. Habe ich trotzdem Anspruch auf einen Anteil des 13. Monatslohns? Und wie steht es mit der Gratifikation?

Antworten

  • Sowohl der 13. Monatslohn als auch die Gratifikation sind nicht gesetzlich vorgeschrieben: Massgebend ist alleine die jeweilige Regelung im Arbeitsvertrag resp. Gesamtarbeitsvertrag.

    Bei einer Gratifikation handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, welche von Bedingungen wie Leistungserbringung, erfolgreichem Geschäftsgang, ungekündigter Stellung bis zu einem bestimmten Datum etc. abhängig gemacht werden kann und dadurch auch in ihrer betragsmässigen Höhe variabel ist. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Gratifikation bei vorzeitigem Austritt nicht pro rata temporis (d.h. anteilsmässig auf das Jahr berechnet) ausbezahlt, sondern entfällt ganz.

    Im Gegensatz hierzu ist der 13. Monatslohn (resp. 14., 15. etc. Monatslohn) ein fester Lohnbestandteil, der auch bei Austritt während des Jahres pro rata temporis geschuldet bleibt. Unklare Klauseln im Arbeitsvertrag (Bsp: "Der Arbeitnehmer erhält einen 13. Monatslohn als Gratifikation") interpretieren die Gerichte regelmässig zugunsten eines arbeitnehmerfreundlichen 13. Monatslohns.
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