Was gibt es bei Teilzeitarbeit zu beachten?

Seit meinem Unfall arbeite ich nur noch zu 50 %. Habe ich die gleichen Rechte wie ein Vollzeitmitarbeiter? Was muss grundsätzlich beachten?

Antworten

  • Teilzeitmitarbeiter haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre im Vollpensum angestellten Arbeitskollegen. So haben auch Teilzeitmitarbeiter Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien (in best. Fällen werden die Ferien in Geld entschädigt!) und Lohnfortzahlung bei Krankheit, selbst wenn diese nur wenige Stunden pro Monat arbeiten. Zudem sind sie in jedem Fall obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert.

    Geringfügige rechtliche Unterschiede können sich aber aufgrund des entsprechenden Arbeitspensums der Teilzeitmitarbeiter ergeben: Unter 8 Wochenstunden Arbeit beim gleichen Arbeitgeber müssen sich Teilzeitmitarbeiter selbständig gegen Unfälle in der Freizeit versichert und haben, sofern sie weniger als CHF 19'890 pro Jahr verdienen, keinen gesetzlichen Anspruch auf die Aufnahme in die Pensionskasse des Arbeitgebers.

    Sollten Sie auf Teilzeitbasis arbeiten, so verlangen Sie auch auf jeden Fall einen schriftlichen Arbeitsvertrag, aus welchem neben ihrem klar definierten Pensum, die Arbeitszeiten, der Lohn und alle anderen für das Arbeitsverhältnis wichtigen Fakten hervorgehen. Zudem sollten Sie in jedem Fall versuchen, anstatt auf Stundenlohnbasis einen Monatslohn zu vereinbaren.
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