Fristlose Kündigung - Was ist zu beachten?

Mein Arbeitgeber hat mich mehrfach beschimpft. Ausserdem ist das Klima am Arbeitsort miserabel. Ich möchte am liebsten fristlos kündigen.
Was muss ich dabei beachten?

Antworten

  • Eine fristlose Kündigung hat für Sie nur dann keine nachteiligen Folgen, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aus gerechtfertigtem Grund unzumutbar geworden ist (z.B. bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Aufforderung zu strafbaren Handlungen wie Urkundenfälschung oder Steuerhinterziehung, Ehrverletzung oder Tätlichkeiten seitens des Arbeitgebers etc.).

    Die Begründung der fristlosen Kündigung muss sich aber auch hier auf besonders schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitgebers beziehen; ansonsten riskieren Sie ein Verfahren vor Arbeitsgericht oder eine Betreibung. Sollten Sie ihre Stelle nämlich ohne wichtigen Grund fristlos aufgeben, so kann der Arbeitgeber Klage gegen Sie anheben und von Ihnen Schadenersatz fordern. Dieser beträgt laut Gesetz zwar nur einen Viertel ihres Monatslohns, doch sollten Sie nicht vergessen, dass darüber hinaus noch weiterer Schadenersatz von Ihnen gefordert werden kann, sofern sich ein weiterer Schaden beweisen lässt.

    Der Arbeitgeber muss sich im Falle ihrer fristlosen Kündigung allerdings beeilen. Sofern er nämlich das Arbeitsgericht nicht innert 30 Tagen nach erfolgter fristloser Kündigung anruft oder eine Betreibung gegen Sie einleitet, verwirkt er seinen gesetzlichen Anspruch auf den gesamten Schadenersatz. Sie können Sich somit erst nach Ablauf der 30-tägigen Frist ganz sicher fühlen, dass weder eine Klage, noch eine Betreibung auf Sie zukommen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.