Was passiert mit der Rente der Unfallversicherung bei Teilerwerbstätigkeit?

Vor meinem Unfall war ich bloss teilerwerbstätig. Hat dies auf die Rente der Unfallversicherung irgendeinen Einfluss?

Antworten

  • Die Unfallversicherung ist eine reine Erwerbsversicherung, weshalb Teilerwerbstätige nur für das Einkommen aus ihrer Berufstätigkeit versichert sind. Der Haushaltsbereich wird von der Unfallversicherung nicht abgedeckt.
    Eine Besonderheit muss jedoch beachtet werden:
    Die Renten der Unfallversicherung stocken die IV-Renten auf bis zur Überentschädigungsgrenze von 90 % des versicherten Lohns.
    Bei Teilerwerbstätigen darf die Unfallversicherung für ihre Überentschädigungsberechnung jedoch nicht die ganze IV-Rente berücksichtigen. Dann würde sie ja auch den Teil miteinbeziehen, der nicht die Einbusse im Erwerbsbereich, sondern diejenige im Haushalt entschädigt.
    Die Unfallversicherung muss deshalt die IV-Rente gewissermassen "splitten" für die Anrechnung.
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