Was kann ich gegen die Pensionskasse unternehmen?

Ich habe von der Pensionskasse einen Brief bezüglich der von ihr zu erwartenden Leistungen erhalten und bin damit nicht einverstanden.
Was kann ich dagegen machen?

Antworten

  • Wenn Sie mit der von der Pensionskase berechneten Leistung nicht einverstanden sind, müssen Sie zunächst Kontakt mit der Pensionskasse aufnehmen. Manchmal ist eine direkte Besprechung mit der zuständigen Person hilfreich.
    Wenn die Kasse Ihre Argumentation nicht übernimmt und auf ihrem Entscheid beharrt, müssen Sie rechtliche Schritte einleiten.
    Da die Pensionskasse keine Verfügungen erlassen darf, müssen Sie - anders als bei der IV oder der Unfallversicherung - Klage erheben. Zuständig ist das kantonale Gericht am Sitz der Pensionskasse oder am Ort, an dem sie gearbeitet haben.

    Es lohnt sich allenfalls in einem solchen Fall, die Hilfe eines Fachanwaltes beizuziehen.
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