Bezahlt die Pensionskasse eine Invalidenrente?

Meine Freundin M. war während mehrerer Monate wegen eines Rückenleidens nicht arbeitsfähig. In dieser Zeit wurde ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst. Dank einer Therapie besserte sich ihr Rückenleiden sehr.
Doch kurz, bevor sie wieder arbeitsfähig wurde, hatte sie einen schweren Herzinfarkt, der zu einer bleibenden Invalidität geführt hat.
Kann meine Freundin für die Invalidenrente auf die Pensionskasse des früheren Arbeitgebers zurückgreifen?

Antworten

  • Nein.
    Die damalige Pensionskasse wäre nur zuständig, wenn zwischen dieser erstmaligen Arbeitsunfähigkeit und der heutigen Invalidität ein sachlicher und zeitlicher Konnex bestünde.
    Zwischen dem erstmaligen, durch die Rückenprobleme ausgelösten Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem Herzinfarkt besteht kein sachlicher Zusammenhang.
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