Wie hoch sind die Arbeitgeberbeiträge für die Pensionskasse?
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Muss mein Arbeitgeber die gleichen Beiträge an die Pensionskasse zahlen wie ich selbst?
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Die Höhe der Beiträge variiert je nach Vorsorgeeinrichtung. Vorgeschrieben ist einzig, dass der Arbeitgeberbeitrag mindestens gleich hoch sein muss wie die gesamten Beiträge seiner Arbeitnehmer. Es ist aber dem Arbeitgeber freigestellt, mehr zu übernehmen. Dementsprechend können die Beiträge der Versicherten gesenkt oder aber höhere Leistungen ausgerichtet werden. Bei gut ausgebauten Vorsorgeeinrichtungen leisten die Arbeitgeber oft mehr als das Doppelte der Summe aller versicherten Beiträge.
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