Was muss die Pensionskasse bei Invalidität zahlen?
Ich bin mir nicht im Klaren darüber, worin die Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität bestehen. Was muss sie bezahlen und was nicht?
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Antworten
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Wird eine versicherte Person invalid, so richtet die Pensionskasse ihr eine Rente aus. Sonstige Leistungen sind im Obligatorium nicht vorgesehen. Denkbar ist aber, dass in der weitergehenden beruflichen Vorsorge zusätzliche Leistungskategorien bestehen.
Anstelle der Rente kann bspw. Eine Kapitalabfindung ausgezahlt werden, oder es können Zuschüsse bei finanziellen Schwierigkeiten vorgesehen sein. Die berufliche Vorsorge zahlt aber bei einer Invalidität keine Heilungskosten und erbringt keine Taggelder.
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