Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber: Bin ich BVG versichert?
Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber an verschiedenen Orten. Bin ich BVG-versichert?
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Zunächst muss für jedes Einkommen geklärt werden, ob der Mindestjahreslohn von 20'520 Franken erreicht wird. Wenn ja, unterliegt dieser Lohn der BVG-Versicherungspflicht.
Wenn keiner der bezogenen Löhne 20'520 Franken übersteigt, aber der Gesamtbetrag aller Einkommen über diesem Betrag liegt, so kann sich der Arbeitnehmende entweder bei der Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist, freiwillig versichern lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen es vorsehen.
Ist eine Person für einen ihrer Löhne bereits bei einer Vorsorgeeinrichtung obligatorisch versichert, kann sie den zusätzlich bei den anderen Arbeitgebern erzielten Lohn bei dieser Vorsorgeeinrichtung - falls ihr Reglement dies vorsieht - oder der Auffangeinrichtung versichern.
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