Kann ich mein BVG-Altersguthaben beziehen, um Wohneigentum zu erwerben?

Ich möchte in der Stadt Bern eine Wohnung kaufen. Kann ich mein BVG-Altersguthaben beziehen, um Wohneigentum zu erwerben?

Antworten

  • Ja, das ist unter bestimmten Umständen möglich:

    Versicherte können den Vorbezug des Vorsorgeguthabens für den Erwerb von Wohneigentum nutzen. Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre erfolgen. Nach dem 50. Altersjahr ist die Höhe des Barbezugs beschränkt. Bei verheirateten Versicherten ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten erforderlich. Wird das Wohneigentum verkauft, muss der vorbezogene Betrag rückerstattet werden.
Diese Diskussion wurde geschlossen.