Ab welcher Lohnhöhe bin ich obligatorisch BVG-versichert?

Wie hoch ist der Mindestlohn für die obligatorische Unterstellung unter das BVG?

Antworten


  • Personen, die von einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 20'520 Franken (2009) und beziehen, sind obligatorisch BVG-versichert. Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität läuft ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmende das 17. Altersjahr erreicht. Das Altersparen beginnt am 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres.
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