Wann kann die Unfallversicherung ihre Leistungen kürzen?
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Wann kann die Unfallversicherung ihre Leistungen wegen Überentschädigung kürzen?
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Wenn die Rente der Unfallversicherung mit einer Rente der IV zusammenfällt, kann die Unfallversicherung ihre Rente kürzen, sobald diese zusammen mit den Zahlungen der IV 90 % des versicherten Lohnes übersteigt.
Die Unfallversicherung richtet in einem solchen Fall nur eine sogenannte Komplementärrente aus.
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