Wann kann die Unfallversicherung ihre Leistungen wegen Überentschädigung kürzen?
Wenn die Rente der Unfallversicherung mit einer Rente der IV zusammenfällt, kann die Unfallversicherung ihre Rente kürzen, sobald diese zusammen mit den Zahlungen der IV 90 % des versicherten Lohnes übersteigt.
Die Unfallversicherung richtet in einem solchen Fall nur eine sogenannte Komplementärrente aus.