Wann haben Nichterwerbstätige Anspruch auf Familienzulagen?
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Wann haben Nichterwerbstätige Anspruch auf Familienzulagen?
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Nichterwerbstätige haben Anspruch, wenn ihr jährliches Einkommen 41'040 Franken nicht übersteigt. Einige Kantone haben grosszügigere Regelungen getroffen.
Kann eine erwerbstätige Person (z.B. der andere Elternteil) Familienzulagen beziehen, so geht dieser Anspruch vor, und die nichterwerbstätige Person erhält keine Familienzulagen.
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