Welcher Kanton ist für die Ausrichtung der Familienzulagen zuständig, wenn die anspruchsberechtigte Person beispielsweise im Kanton Zürich wohnt, aber im Kanton Bern erwerbstätig ist?
Die Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Bern.