Welcher Kanton ist für die Ausrichtung von Familienzulagen zuständig?
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Welcher Kanton ist für die Ausrichtung der Familienzulagen zuständig, wenn die anspruchsberechtigte Person beispielsweise im Kanton Zürich wohnt, aber im Kanton Bern erwerbstätig ist?
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Antworten
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Die Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Bern.
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