Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Wer hat in der Schweiz Anspruch auf Familienzulagen?

Antworten

  • Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Danach haben Anspruch

    * alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    * die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen
    * alle in der Landwirtschaft Beschäftigte (Arbeitnehmende und selbstständige Landwirte)
    * Die Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft sind vom FamZG nicht erfasst. Es gibt aber Kantone, welche ihnen einen Anspruch einräumen.
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