Wer hat in der Schweiz Anspruch auf Familienzulagen?
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Danach haben Anspruch
* alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
* die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen
* alle in der Landwirtschaft Beschäftigte (Arbeitnehmende und selbstständige Landwirte)
* Die Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft sind vom FamZG nicht erfasst. Es gibt aber Kantone, welche ihnen einen Anspruch einräumen.