Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Wer hat in der Schweiz Anspruch auf Familienzulagen?

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Danach haben Anspruch

* alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
* die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen
* alle in der Landwirtschaft Beschäftigte (Arbeitnehmende und selbstständige Landwirte)
* Die Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft sind vom FamZG nicht erfasst. Es gibt aber Kantone, welche ihnen einen Anspruch einräumen.