Was sind die grundsätzlichen Voraussetzungen, damit die IV überhaupt eine Rente prüft?
Die IV prüft die Möglichkeit einer IV-Rente grundsätzlich nur, wenn für sie feststeht, dass eine Eingliederung nicht infrage kommt.
Mit der 5. IV-Revision wird den Eingliederungsmassnahmen mehr Bedeutung eingeräumt. Das Zusprechen einer Rente wird damit auch seltener.