Finanziert die IV auch Erstausbildungen?
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Ich habe keinen Lehrabschluss und bin seit längerem krankgeschrieben. Finanziert die IV auch Erstausbildungen?
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Erstausbildungen haben vor allem bei Geburtsbehinderten oder bei Personen mit einer gestörten Schulkarriere Bedeutung.
Die IV finanziert grundsätzlich keine Erstausbildungen mit der Begründung, dass jeder in der Schweiz für seine Erstausbildung selbst aufzukommen habe.
Erstausbildungen übernimmt die IV deshalb nur, wenn wegen der gesundheitlichen Einschränkung eine Verzögerung entsteht oder wenn wegen der Invalidität eine Neuausrichtung nötig wird.
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