Wie weit zurück kann ich fehlende AHV- und IV-Beiträge nachzahlen?

Wie weit zurück kann ich fehlende AHV- und IV-Beiträge bei der Ausgleichskasse nachzahlen?

Weiter als fünf Jahre zurück ist dies nicht möglich.
Es lohnt sich also, das individuelle Konto bei der Ausgleichskasse regelmässig zu kontrollieren.