Wie bin ich als Lehrling gegen Unfall versichert?
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Wie bin ich als Lehrling, Teilzeitbeschäftigter oder Praktikant gegen Unfall versichert?
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Für in Ausbildung stehende Personen gelten keine Ausnahmeregelungen. Demnach sind auch diese während der beruflichen Tätigkeit gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten obligatorisch versichert. Das gilt unabhängig vom Alter der Arbeitnehmer.
Falls das wöchentliche Arbeitspensum bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt sind zusätzlich auch Nichtberufsunfälle versichert.
Teilzeitbeschäftigte, die das Mindestmass von 8 Stunden bei keinem Arbeitgeber erreichen, sind gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Gegen Nichtberufsunfälle sind sie nicht versichert.
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