Ab wann beginnt der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
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Ab wann beginnt der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Was versteht man unter "allgemeiner Wartezeit"?
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Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung beginnt grundsätzlich nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit.
Diese allgemeine Wartezeit gilt nur für Personen, deren versicherter
Verdienst aus einer Vollzeitbeschäftigung 3’000 Franken übersteigt. Bei Teilzeitbeschäftigung vermindert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern erhöht sich dieser Betrag um 1’000 Franken für das erste Kind und um 500 Franken für jedes weitere Kind.
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