Kann ich IV-Rente und Arbeitslosenentschädigung gleichzeitig beziehen?
Ja, sofern Sie nach der Feststellung durch die IV noch erwerbsfähig sind. Wenden Sie sich dazu an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Kann ich IV-Rente und Arbeitslosenentschädigung gleichzeitig beziehen?
Ja, sofern Sie nach der Feststellung durch die IV noch erwerbsfähig sind. Wenden Sie sich dazu an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).