Ich erhalte ein kleines Taggeld: Was heisst das?
Anspruch auf ein kleines Taggeld haben Versicherte, die
mindestens 18 Jahre alt sind:
• die in der ersten beruflichen Ausbildung (z. B. Lehrlinge) sind;
• die das 20. Altersjahr noch nicht erreicht haben und sich, ohne bereits
erwerbstätig gewesen zu sein, Eingliederungsmassnahmen unterziehen.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Person während der Eingliederungszeit
eine invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse erleidet.
Das kleine Taggeld entspricht 10% des Höchstbetrages
des versicherten Tagesverdienstes gemäss UVG. Zum kleinen Taggeld wird
gegebenenfalls ein Kindergeld gewährt.