IV: Wie berechnet man das grosse Taggeld?
Das grosse Taggeld bemisst sich nach dem Einkommen
der versicherten Person vor Eintritt des Gesundheitsschadens.
Das Taggeld besteht aus einer Grundentschädigung und
einem allfälligen Kindergeld; die Grundentschädigung beträgt 80% des Erwerbseinkommens, welches die versicherte Person in ihrer letzten beruflichen Tätigkeit vor dem Eintritt des Gesundheitsschadens verdient hat.
Kindergeld erhalten Versicherte für Kinder und Pflegekinder
bis zu deren Vollendung des 18. Altersjahres oder bis zum
Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Das Kindergeld beträgt 2% des Höchstbetrages des versicherten
Tagesverdienstes gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung
(UVG). Wenn ein Anspruch auf die gesetzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen besteht, wird kein Kindergeld ausgerichtet.
Kommt die IV während der Eingliederungsmassnahme
vollständig für Verpflegung und Unterkunft auf, so erfolgt ein Abzug vom
Taggeld.