Muss meine Krankenkasse Kosten übernehmen, die im Ausland entstanden sind?
Muss meine Krankenkasse Kosten übernehmen, die im Ausland entstanden sind?
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In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt das Territorialitätsprinzip: Es werden nur Kosten übernommen, die in der Schweiz entstanden sind.
Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen:
- in Notfällen wird die Behandlung im Ausland übernommen
- für Spezialbehandlungen, die in der Schweiz nicht angeboten werden
In der Praxis werden jedoch nur unter sehr streng definierten Voraussetzungen die Kosten für Spezialbehandlungen im Ausland übernommen. (Das Bundesgericht hat hierzu entschieden, dass die Tatsache, dass eine Behandlung im Ausland ein Rückfallrisiko in kaum messbarem Ausmass vermindere, nicht als Rechtfertigung für eine Kostenübernahme durch die Krankenpflegeversicherung genüge [BGE 128 V 75]).
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