Obligatorische Krankenversicherung: Wer muss sich versichern lassen?
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Obligatorische Krankenversicherung: Für wen gilt das Versicherungsobligatorium in der Schweiz?
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Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Geburt oder dem Umzug in die Schweiz versichern. Die Einhaltung der Versicherungspflicht wird von den Kantonen kontrolliert; wer sich nicht rechtzeitig versichert, bekommt eine Krankenkasse zugewiesen.
Ebenfalls versichern müssen sich Personen, die zwar keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch:
- eine Aufenthaltsbewilligung für mehr als drei Monate besitzen
- EU-Angehörige, welche für höchstens drei Monate in der Schweiz arbeiten und dafür keine Arbeitsbewilligung brauchen (falls sie in ihrem Heimatland nicht über eine gleichwertige Krankenversicherung verfügen)
- AsylbewerberInnen, welche vorläufig in der Schweiz aufgenommen wurden.
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