Wer kann mir helfen, das die Gemeinde mir einen Behindertenparkplatz einrichtet?

Hallo, ich bin Kunstherz.

Ich habe seit 2007 ein Kunstherz und warte auf ein Spendeorgan. Seit dem wechsel meines Kunstherzens geht
es mir nicht mehr so gut. Ich kann noch max. 20m ohne
Pause gehen. Mein GdB ist 100 % mit B,G und AG. Wegen dem Kunstherzwechsel mußte ich umziehen, weil ich keine Treppen mehr steigen kann. Gibt es eine rechtliche Vorschrift, die besagt das mir die Gemeinde einen
Behindertenparkplatz mit Ausweisnr. einrichten muß?

Ich bitte um Rat und Hinweise.

Ich danke im voraus und verbleibe

Kunstherz

Antworten

  • Hallo Kunstherz,

    ich habe unsere Anwälte auf deine Frage hingewiesen. Sie werden sicherlich in den nächsten Tagen antworten.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris,

    ich danke dir für deine email. Falls du Fragen bezgl. Kunstherzen hast,
    kannst du dich gerne bei mir melden. Ich werde versuchen diese soweit ich
    als nicht Mediziner, sondern als Patient beantworten.

    MFG Kunstherz
  • Hallo Kunstherz,

    ich habe wärend meiner Berufstätigkeit einmal ein kleines sehr schwer herzkrankes Kind betreut. Dieses Kind hatte einen Behindertenparkplatz vor der Türe. Du solltest also keine Probleme haben. Außerdem hast Du ein aG in Deinem Schwerbehindertenausweis. Mit einem aG bist Du immer berechtigt den blauen Parkausweis und einen Anwohnerparkplatz zu bekommen. Am besten gehst Du selber zum Amt wenn es Dir möglich ist. Mit Rollstuhl (!) damit nicht ein Beamter auf die Idee kommt Du bist nicht berechtigt weil Du laufen kannst. Hier bei mir ist für das Parken auf einem Behindertenparkplatz und die Genehmigung eines Anwohnerparkplatzes das Straßenverkehrsamt zuständig. Mit zwei Paßbildern und Deinem Schwerbehindertenausweis in der Tasche solltest Du keine Probleme haben.

    Viel Glück für die Zukunft! 😉

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,

    ich danke dir für deine email. Weist du eventuell auf welchen § ich mich berufen kann?
    Die Behörden in meinem Wohnort sind nicht gerade Behinderten freundlich gestimmt, wenn es um Anliegerparkflächen geht. Ich sitze zwar nicht im Rollstuhl, kann aber wegen meiner Herzschäche nicht so gut laufen. Vielleicht meldest du dich nochmals.

    MFG Knstherz
  • Hallo Kunstherz,

    sorry mit Paragraphen kenne ich mich nicht auch. Aber ich kann mir gut vorstellen wie schwer krank Du bist und daß Dir auf jeden Fall ein Anwohnerparkplatz zu steht. Hast Du denn schon mal versucht so einen Parkplatz zu bekommen? Wenn nicht versuche es doch einfach mal. Laß Dir ein Attest von Deinem Kardiologen geben und zeige dem Beamten Dein Kunstherz. Die Behindertenparplätze sind zwar vor allem für uns Rollstuhlfahrer gedacht, weil wir zusätzlichen Platz beim Ein- und Aussteigen benötigen. Aber wir sind nicht die einzigen Menschen die diesen Anspruch haben. Das Hauptargument für einen Anwohnerparkplatz ist, daß einem nicht zumutbar ist von einem weiter entfernteren Parkplatz zu Fuß nach Hause zu laufen.

    Rede doch mal mit Deinem Kardiologen. Am besten in der Klinik die Dich betreut. Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mir ein Attest besorgen, in dem steht das es für Dich lebensbedrohlich wäre, wenn Du diesen Anwohnerparkplatz nicht bekommt. Wenn Du mit diesem Arzt über Deine Ängste sprichst, weiß er bestimmt einen Rat den Parkplatz durch zu setzten. Du bist ja nicht die erste Kunstherzpatientin, die eine Anwohnerparkplatz braucht. Um auf Nummer Sicher zu gehen könntest Du Dir auch in der Klinik einen Rolli ausleihen. Bei Deiner schweren Herzerkrankung würde ich Dir sogar meinen Rolli leihen, obwohl ich sonst jeden von diesen Parkplätzen verjage.

    Nur Mut, Du schaffst das schon. 😉

    Karin
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.
    Grundsätzlich werden Behinderte bei der Parkplatzwahl bevorrechtigt. Vorteile bietet bereits der einheitliche EU-Parkausweis, den Sie bereits besitzen.

    Ob allerdings ein Behindertenanwohnerparkplatz neu eingerichtet wird, hängt von der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde ab. Diese prüft vorher, ob die Einrichtung eines Behindertenanwohnerparkplatzes mit den rechtlichen Bestimmungen konform geht und entscheidet dann unter Ausübung ihres Ermessens.

    Folgende Gesichtspunkte spielen dabei eine gewichtige Rolle:
    - wie viele Parkplätze gibt es im Bereich ihrer Wohnung?
    - wie stark sind diese ausgelastet?
    - wie groß ist die Entfernung der Parkplätze zu ihrer Wohnung?
    Wenn beispielsweise eine sehr hohe Parkdichte rund um Ihre Wohnung besteht und Sie regelmäßig nur Parkplätze finden, die weit von Ihrer Wohnung entfernt liegen, so sollte die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich eine Parkfläche einrichten.

    Es ist daher erforderlich, dass Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag stellen (häufig gibt es auch spezielle Formulare, die ausgefüllt werden können). Diese prüft die Voraussetzungen und wird die Einrichtung entweder genehmigen oder ablehnen. Im Falle eines Ablehnungsbescheids besteht dann sogar noch die Möglichkeit, gegen eine ablehnende Entscheidung rechtlich vorzugehen.

    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
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