Patientenverfügung bei Geistigbehinderten

Aufm Heimweg ist mir eine überdimensionale Werbung aufgefallen:

Patientenverfügung ab 1. September 2009

Aha, ab morgen gilt des also.
Da selbst betroffen, hab ich mir paar Gedanken gemacht. Mich stellte die Frage: Wie schaut des aus bei Geistigbehinderten? Dürfn die auch sowas? Weil, Geschäftsfähigkeit ist doch eine Voraussetzung oder? Oder unterschreibt es ein gesetzlicher Betreuer?

PS: Bin selber ned geistigbehindert.

Antworten

  • Hallo Theo Othello,

    herzlich willkommen bei uns im Forum.

    Bezüglich Deiner Frage habe ich mit Herr Siekmann von der Deutschen Hospiz Stiftung gesprochen, den Du bei weiteren Fragen auch gerne unter folgenden Kontaktdaten erreichen kannst:

    Email: siekmannhospize[dot]de
    Telefon: 089-20 20 810
    Homepage: http://www.hospize.de/service/patientenverfuegung.html

    Bei unserem telefonat hat Herr Siekmann mir folgendes mitgeteilt:


    Damit Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Patientenverfügung unterschreiben können und diese auch gültigkeit besitzt ist im Voraus eine ärztliche Prüfung erforderlich. In dieser wird geprüft ob der Patient die nötige Einwilligungsfähigkeit besitzt, die für die Gültigkeit einer Patientenverfügung völlig ausreichend ist!

    Geprüft wird dabei unteranderem ob der Patient in der Lage ist zu verstehen welche Auswirkungen und Sinn so eine Patientenverfügung mit sich zieht!

    Ich hoffe, dass wir Dir bei Deiner Frage weiterhelfen konnten. Solltest Du mit der Antwort noch nicht ganz zufrieden sein, kontaktiere uns oder Herr Siekmann doch bitte nochmal um auch wirklich alle offenen Fragen zu klären!

    Mit freundlichen Grüßen


    Dein MyHandicap-Team


  • Besten Dank für die Mühen und die Kontaktdaten!
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