Hallo Theo Othello,
herzlich willkommen bei uns im Forum.
Bezüglich Deiner Frage habe ich mit Herr Siekmann von der Deutschen Hospiz Stiftung gesprochen, den Du bei weiteren Fragen auch gerne unter folgenden Kontaktdaten erreichen kannst:
Email: siekmannhospize[dot]de
Telefon: 089-20 20 810
Homepage: http://www.hospize.de/service/patientenverfuegung.html
Bei unserem telefonat hat Herr Siekmann mir folgendes mitgeteilt:
Damit Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Patientenverfügung unterschreiben können und diese auch gültigkeit besitzt ist im Voraus eine ärztliche Prüfung erforderlich. In dieser wird geprüft ob der Patient die nötige Einwilligungsfähigkeit besitzt, die für die Gültigkeit einer Patientenverfügung völlig ausreichend ist!
Geprüft wird dabei unteranderem ob der Patient in der Lage ist zu verstehen welche Auswirkungen und Sinn so eine Patientenverfügung mit sich zieht!
Ich hoffe, dass wir Dir bei Deiner Frage weiterhelfen konnten. Solltest Du mit der Antwort noch nicht ganz zufrieden sein, kontaktiere uns oder Herr Siekmann doch bitte nochmal um auch wirklich alle offenen Fragen zu klären!
Mit freundlichen Grüßen
Dein MyHandicap-Team
Besten Dank für die Mühen und die Kontaktdaten!