Antrag auf neuen Rollstuhl abgelehnt obwohl er 10 Jahre alt ist was kann ich tun?

Antworten

  • Widerspruch einlegen - eventl.mit dem VDK !!!
    Gruß Christian

    www.multiple-sklerose-abensberg.de
  • Hallo Lisann!

    Etwas mehr Infos wären zur Beantwortung der Frage hilfreich. Wie wurde der Antrag begründet? Ein Rollstuhl wird nicht getauscht nur weil er schon alt ist. Ist er beschädigt, nicht mehr ausreichend oder etwas anderes?

    Wodurch haben Sie Ihren Bedarf begründet? Wie wurde die Ablehnung begründet?

    In jedem Fall sollten Sie sich nicht von der Kasse abhängig machen. Es gibt bereits viele Anbieter die gebrauchte Rollstühle sogar inkl. Versand für unter 100,- Euro anbieten (Standard-Modelle).

    Ein weiteres Argument für die Kasse wäre z.B. auch eine ärztliche Verordnung (hilft nur wenn Sie noch keinen Rollstuhl haben) oder ein Gutachten oder etwas ähnliches von einem Sanitätshaus oder ählichem, dass die Einschränkung, bzw. Beschädigung des vorhandenen Modells bestätigt.

    Viele Erfolg!

    Spoerik
  • Liebe/r Lisann,
    Hilfsmittel müssen ausreichend und zweckmäßig sein und eine Behinderung ausgleichen oder verhindern.

    Mehr sagt der Gesetzgeber nicht dazu.

    In der Regel wird ein Rollstuhl von einem Arzt rezeptiert, hilfreich ist es wenn der in einem Zentrum arbeitet dass sich um die entsprechende Behinderung besonders kümmert wie z.B. Querschnitt oder MS.

    Konkret kann ich dir nur raten Widerspruch einlegen (natürlich odentlich begründen) und dann klagen.

    In anbetracht deiner Frage mach dies mit einer Anwaltskanzlei die sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.

    Vom VDK kann ich bei Hilfmitteln nur abraten, die nimmt man wenn man seine Rente haben will.
    Ebenso rate ich von 100€ Rollstühlen ab, dass kann nicht funktionieren.

    Die Sache ist komplexer als es scheint, es fehlen auch etliche Info wie Behinderung, Kasse, Ablehnungsgründe usw.

    Also ... viel Erfolg

    PyTi

  • Hallo Lisann,
    ohe die genauen Hintergründe zu kennen, ist das gängige Procedere nach dem negativen Krankenkassenschreiben wie folgt: Widerspruch einlegen. Dann am besten von deinem Arzt eine verordnung erbitten und wieder bei der Krankenkasse vorsprechen.

    Gerne beraten wir dich konkreter, wenn du uns Hintergründe erläuterst.

    Viele Grüße
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo,

    Ablehnungen beim ersten Kostenvoranschlag an die Krankenkasse sind gängig.

    Wir schreiben täglich Dutzend begründete Widersprüche an die Krankenkasse und erhalten in ca. 70% der Fälle die Genehmigung. Leider ist das Prozedere recht zeitintensiv.

    Aber mit der richtigen Argumentation und ggf. Befunde des Arztes und der Pflegeeinrichtung oder des häuslichen Pflegedienstes insoweit vorhanden, haben Sie gute Chancen Ihr Hilfsmittel zu erhalten.

    Natürlich müssen auch immer die Voraussetzungen für eine Versorgung gegeben sein:
    wie z.B. medizinisch notwendig?, wirtschaftlich? usw.

    Mfg
    O. Barth
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