Parkausweis für wen?
Hallo!
Wer bekommt den blauen Parkausweis? Und wo?
Ich bin aus Bayern, falls das eine Rolle spielen sollte.
Danke Euch schon mal!
Wer bekommt den blauen Parkausweis? Und wo?
Ich bin aus Bayern, falls das eine Rolle spielen sollte.
Danke Euch schon mal!
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Antworten
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Hallo Peinlich,
hier ein Auszug über die " Anforderungen" für den blauen Parkausweis.
Als „Erleichterung im Personenverkehr" bekommen Schwerbehinderte einen Parkausweis und/ oder einen Sonderparkplatz. Die Schwerbehinderung wiederum wird durch einen Schwerbehindertenausweis mit einem besonderen Merkzeichen belegt.
Grundsätzlich erfüllen Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG" oder „Bl" die Voraussetzung für den blauen Parkausweis.
Beim blauen Parkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Der Parkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Er berechtigt dazu
• im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken.
• im Zonenhalteverbot oder an Stellen, an denen Parkzeitbegrenzungen bestehen, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
• in Fußgängerzonen während der Ladezeit zu parken,
• in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird,
• an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken.
Einige Bundesländer räumen die oben genannten Parkerleichterungen auch Schwerbehinderten ein, die nicht das Merkzeichen „aG" im Schwerbehindertenausweis haben (z. B. für Rheuma oder Osteoporose-Patienten).
Es lohnt sich daher für Betroffene, bei der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder Verkehrsbehörde nach regionalen Parkerleichterungen zu fragen, da diese nicht bundesweit einheitlich festgelegt sind.
zu finden unter:
http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/wer-erhalt-eigentlich-den-blau.html
Gruß Anton
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Hallo!
Den blauen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten:
*schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
*blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
*Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbhinderung (befristete Ausnahmegenehmigung mit fachärtzlicher Bescheinigung)
Solltest du aus Bayern sein, gibt es hier ein paar Sonderregelungen um einen Ausweis zu erhalten. Dieser ist dann aber nur in Bayern gültig. Bitte, gibt mir Bescheid, falls du aus Bayern kommst, und du nicht über die oben genannten Einschränkungen einen Ausweis erhältst.
In allen Fällen kann der Parkausweis auch dann ausgestellt werden, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt.
Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.
Den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist bei der örtlichen Straßenverkehrstbehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) zu beantragen.
Er wird in der Regel gebührenfrei für die nächsten 3 Jahre ausgestellt.
Wichtig: mit dem Merkzeichen G alleine sind keine Parkerleichterungen verbunden!
Nähere Auskünfte zu den Parkerleichterungen erhältst du bei der Straßenverkehrsbehörde.
Wenn du mir schreibst, wo du wohnst, such ich sehr gerne das für dich zuständige Verkehrsamt heraus.
Viele liebe Grüße sendet dir
Michaela
PS: Die oben genannten Infos habe ich aus der Broschüre des Zentrum Bayern Familie und Soziales "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" entnommen.
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