Wann ist man berechtigt Pflegestufe 1 zubekommen ?

Hallo ich bin Michael62,

mir wurde die Pflegestufe 1 aberkannt.

ich habe im Jahr 2006 eine Hüftprothese erhalten ud konnte nach dieser OP bis heute keine verbesserung erkennen, im gegenteil es wurde sogar nach einiger Zeit schlimmer. 🙁

Man hat mir dann nach mehrerern Gutachten und Untersuchungen die Pflegestufe 1 aberkannt, da ich ja seit 2007 wieder Arbeiten gehe. Ich kann allerdings mich nicht selbst ankleiden was alles unterhalb der Knie ist, da komme ich auch nicht hin. Genauso ist es auch bei der Pflege wie Duschen da komme ich nicht unterhalb der Kniee. Mir wurde auch erklärt das ich mit Rasieren Duschen und anziehn nicht mehr wie 25 Minuten zeit habe und man das schaffen kann. Ich allerdings weiß nicht wie. Denn ich habe auch keuine begeh bare Dusche sondern eine Badewanne in die ich erstmal rein kommmen muss um mich Duschen zukönnen.

Es werden ja auch dann andere Vorgaben geprüft ob diese dann erfüllt sind für die Pflegestufe 1, wie z.B. das sauber machen der Wohnung, einkaufen usw. auch das alles wird mit Zeit vorgaben festgelegt und darf nicht überschirtten werden.

Jeder Einspruch und Widerspruch wurde abgelehnt und nun wird mir gesasg, das ich wenn einen neuen Antrag stellen muss auf Pflegestufe.

Wird das von erfolg gekrönt sein wenn doch die vorgaben so weiter bestehn wie diese nach Gutachten festgelgt wurden?
Ich weiß mir da keinen Rat mehr. 😡

Antworten

  • Hallo Michael,

    um deine Chancen realistisch beurteilen zu können, müssten wir Konkretes wissen. Es ist ja schon einiges passiert. Im Prinzip müsstest du den Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen. So kann man am besten herausfinden, ob die Pflegestufe berechtigt oder unberechtigt abgelehnt wurde und welche Möglichkeiten es gibt, sie doch zu bekommen. Wir arbeiten mit einigen Anwälten zusammen, an die ich deinen Anfrage weiterleiten würde. Mal sehen, ob jemand auf Basis deiner Infos schon was schreiben kann, das dir weiterhilft.
    Prinzipiell ist es aber sicher auch ein Weg, die Pflegestufe neu zu beantragen. Dabei wäre wichtig, dass du dem MDK glaubwürdig vermittelst, was du alles nicht kannst! Dazu gibt es hier einen Artikel: http://www.myhandicap.de/tipps_gutachter_pflege.html

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • Hallo,
    diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten.
    Aber ich würde empfehlen, die Ablehnung der Pflegestufe im Wege einer Klage vor dem Sozialgericht überprüfen zu lassen.
    Das Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten ist im allgemeinen kostenfrei. Vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtsgebühren an und ein eventuell erforderliches Sachverständigengutachten wird in der Regel ebenfalls von der Staatskasse getragen. Für den Fall des Unterliegens hat der Kläger nur seine eigenen Anwaltskosten zu tragen. Es besteht kein Anwaltszwang, so dass der Betroffene auch selbst klagen könnte.
    In dem vom Sozialgericht beauftragten Gutachten wird objektiv geprüft, ob die Voraussetzungen für die Pflegestufe bei dem Kläger vorliegen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Greß
    Rechtsanwalt

    Hoffmann & Greß
    Rechtsanwälte
    Fachanwälte für Verwaltungsrecht


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