Darf das Sozialamt in Niedersachsen das Pflegegeld auf die Sozialhilfe anrechnen?

Meinem Vater wurde erzählt wenn er Pflege beantragen würde das würden sie im das wieder abziehen.
Ich bin der Meinung diese Aussage stimmt nicht.
Kann mir das einer Beantworten?

Antworten

  • hallo !
    es gilt § 13 absatz 5 satz 1 SGB XI:
    "Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen ... ünberücksichtigt. "
    das pflegegeld darf nicht als einkommen bei der sozialhilfe angerechnet werden.
    gruß
    claudia
  • Danke für die schnelle Antwort.
    Er hatte schon einen Antrag gestellt und den hatte er aus dem Grund wieder zurück genommen.

    Gruß
    Herbi
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