hallo !
es gilt § 13 absatz 5 satz 1 SGB XI:
"Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen … ünberücksichtigt. "
das pflegegeld darf nicht als einkommen bei der sozialhilfe angerechnet werden.
gruß
claudia
Danke für die schnelle Antwort.
Er hatte schon einen Antrag gestellt und den hatte er aus dem Grund wieder zurück genommen.
Gruß
Herbi