Darf das Sozialamt in Niedersachsen das Pflegegeld auf die Sozialhilfe anrechnen?

hallo !
es gilt § 13 absatz 5 satz 1 SGB XI:
"Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen … ünberücksichtigt. "
das pflegegeld darf nicht als einkommen bei der sozialhilfe angerechnet werden.
gruß
claudia

Danke für die schnelle Antwort.
Er hatte schon einen Antrag gestellt und den hatte er aus dem Grund wieder zurück genommen.

Gruß
Herbi