ullbo : Versorgung mit einem Rollstuhl ,Rechte nach dem BSGH

hat man als Rollstuhlfahrer grundsätzlich alle fünf Jahre einen neuen rollli zu gut?gibt es in der Gesetzgebung eine
Regel wonach man zwei Rollis besitzen darf?

Antworten

  • Hallo Ullbo,

    Du hast immer dann Anspruch auf einen neuen Rolli, wenn Dein Rolli verschlissen ist. Das kann bei einem Autofahrer und Stubenhocker, der im Büro arbeitet, sieben Jahre dauern und bei einem Rollifahrer der viel mit dem Rolli draußen unterwegs ist schon nach 3-4 Jahren so weit sein. Grundsätzlich steht einem nur ein Rollstuhl zu. Wenn Du einen neuen Rolli kriegst, mußt Du den alten abgeben. Er war ja nur geliehen. Es liegt am Ermessenspielraum einen Krankenkassenmitarbeiters, ob er Dir den alten Rollstuhl überläßt. Das klappt am besten, wenn man Gründe dafür hat. Zum Beispiel, wenn man sich extra für den alten Rolli ein teures Handbike angeschafft hat.

    Genauso muß ein neuer Zweitrollstuhl begründet sein. Wenn Du nicht barrierefrei wohnst, kannst Du einen Rolli für drinnen und einen Rolli für draußen bekommen, damit das Treppenschleppen aufhört. Das gleiche gilt für den Arbeitsplatz. Man kann bei der Fürsorgestelle einen Rolli für den Arbeitsplatz beantragen. So hätte man einen von der Krankenkasse für den Alltag und einen zweiten von der Fürsorgestelle für den Arbeitsplatz. Aber wenn der Sachbearbeiter nicht mitspielt, bleibt es bei einem Rolli. Das Risiko ist immer da. Egal wie das bei anderen Rollifahrern gelaufen ist.

    Gruß Karin
  • hallo Karin ,

    deine Antwort hat mir sehr geholfen,ein großes Dankeschön auch im Namen von meinem Sohn Dominik für den ich diese Fragen gestellt habe.Dominik ist an Spina bifida erkranktund bisher gab es kaum Probleme mit Hilfsmitteln.Als Vater übernehme ich die Kommunikation mit den Kassen und deren medizinischem Dienst.Wir hatten einen neuen Rollstuhl beantragtund die Kosten werden jetzt vom MDK überprüft, leider wird dieses neue Modell als Sportrolli deklariert und es gibt daher Probleme bei der Kostenübernahme.Ich hatte mir so was ähnliches schon gedacht ,will mich aber erkundigen
    bevor der MDK sein Hausbesuch ankündigt.

    Danke
    Fam. Ulrich Bolz
    Annweiler/Pfalz
  • Das Wort Sportrolli ist ein böses Wort,Starrahmen hört sich besser an und negativen Surz muus man denen ja nicht auf die Nase binden.Die Frage die sich noch stellt ist wie alt ist Dein Sohn,Kind ,Jugendlich oder Erwachsen,,das kann auch eine Rolle spielen einen Sportrolli zu bekommen.Lg Erich
  • Hallo,
    für den MDK gibt es nur eine Regel und die Lautet Geld sparen
    um Jeden Preis und die Kasse denkt genauso.
    Und alles was der MDK der Kasse spart bekommt er.
    Gruß
    Herbi
  • Hallo Ullrich,

    ob angeborene Querschnittlähmung oder erworbene Querschnittlähmung, ist den Krankenkassen egal. Aber es ist ein gutes Zeichen, wenn sich jemand bemüht, zu euch nach Hause zu kommen und nicht nach Aktenlage entschieden wird. Um welchen Rolli handelt es sich denn? Wenn es der Küschall K-SL ist, dann halte mich bitte auf dem Laufenden. Auf diesen Rolli bin ich nämlich auch ganz scharf.

    Viel Erfolg!
    Karin