Muss ich die Gemeinde informieren, wenn ich in mein Haus einen Aufzug einbauen will und andere Umbau

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Ich habe mich entschlossen mein Haus endlich rollstuhlgerecht und barrierefrei umzubauen, weil ich ein ein bisschen geld geerbt habe. juhuuuuuuuu! bis jetzt ist das alles nur über tricks und mit hilfe meiner familie gegangen. ich habe gehört, dass man erst bei der gemeinde einen antrag stellen muss, um eine umbaugenehmigung zu erhalten. stimmt das?
über antworten würde ich mich freuen!

Antworten

  • Hallo Räubertochter,

    ich habe mich mal bei der Bauaufsichtsbehörde für dich schlau gemacht.
    Also: Baurecht ist Ländersache und daher ist die erste entscheidende Frage: Wo wohnst du? Bzw.: In welchem Bundesland wohnst du?
    Die zweite entscheidende Frage ist: Was genau willst du verändern?
    Sofern du nicht in einem denkmalgeschützten Haus wohnst und nur kleine Veränderungen im Innenraum vornimmst, ist in der Regel keine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde nötig.

    Wenn du zum Beispiel etwas an der tragenden Bausubstanz verändern willst, kann eine Genehmigung der Bauaufsicht notwendig sein.

    Um sicher zu gehen, kann man dir also nur empfehlen, dich mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deinem Landratsamt in Verbindung zu setzen und dort deine Pläne zu skizzieren. Dort kann man dir dann sagen, ob du dafür eine Genehmigung brauchst.

    Gerne können wir für dich konkreter recherchieren, wenn du mir oben gestellte Fragen beantwortest. Das kannst du auch gern per Mail an redaktionmyhandicap[dot]de machen.

    Freu mich von dir zu hören.
    Viele Grüße
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • hallo iris,

    ich lebe in nürnberg. was ich genau verändern will: wir wollen im treppenhaus einen aufzug einbauen, wir wollen, die türen breiter machen und das bad etwas umbauen, so dass ich alleine zurechtkomme, wir wollen die türschwellen rollstuhlfreundlicher machen. also kleine sachen machen. das wichtigste und auch teuerste aber ist der Aufzug. wie wir das konkret machen, weiß ich noch nicht, ich hab noch nicht mit firmen gesprochen. ich glaube aber nicht, dass man da was von der trgagenden substanz veröändern muss.

    räubertochter
  • Hallo Räubertochter,

    danke für die Konkretisierung. Also, ich habe für dich mit dem Dienstleistungszentrum Bau der Stadt Nürnberg gesprochen und folgendes in Erfahrung gebracht:

    Grundsätzlich sind der Einbau eines Aufzugs sowie die Türenverbreiterung genehmigungsfrei.

    Solltest du allerdings für den Aufzug zur Befestigung eine Stahlbetonwand einbauen müssen, also ein tragendes Bauteil, musst du einen Bauantrag stellen.

    Das kannst du über einen Architekten machen lassen, der den Einbau des Aufzuges plant. Die Mitarbeiterin der Dienstleistungsstelle betonte, dass die Planung von einem Architekten kommen müsse.

    Du kannst gerne das Dienstleistungszentrum für Bau anrufen, wenn du weitere Fragen hast. Hier ist die Nummer: 0911/ 231 3000.

    Gern helfen wir dir auch weiter.

    VG Iris, Redaktion MyHandicap
  • Wir haben gerade für meine Großmutter gerade das Haus umgebaut. Sie hat zwar keinen Rollstuhl, aber sie und mein Großvater gehen mit Stock und haben große Probleme mit Stiegen.
    Man glaubt gar nicht wie teuer so wie wir am Anfang glauben "einfache" Änderungen sein können. Zum Glück kennen wir einen Bauleiter, der uns gewaltig geholfen hat. Wenn man aber nicht dieses Glück hat muss man sich selbst zum Bauexperten werden.
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