Unerwünschter Arbeizszwang

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Sehr geehrte Damen und Herren!
Können sie mir bitte mitteilen warum behinderte (deswegen entmündigte) Menschen vollkommen ohne Berücksichtigung des eigenen Willens zur Arbeit in einer Behindertenwerkstätte in Verbindung mit einer für behinderte Menschen angemessenen Wohnform zur Arbeit gezwungen werden können? Im Voraus Herzlichen Dank für ihre Antwort diesbezüglich.
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Antworten

  • Sehr geehrter haraldmaas,

    vielen Dank für Ihre Frage! Denken Sie dabei an einen bestimmten Fall? Wenn ja, wäre es zum besseren Verständnis sicher sinnvoll, diesen etwas genauer zu schildern. Gern können Sie mir dazu auch eine PM (siehe links oben) schreiben.

    Jeder 18-jährige Bürger (auch mit einer Behinderung) ist rechtlich gesehen grundsätzlich mündig. Damit jemand anderes die Vormundschaft für einen Erwachsenen erhält, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt und zunächst der Amtsweg beschritten werden.

    In der Tat ist es so, dass an viele Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung oft auch Werkstätten angegliedert sind. So möchte man den Bewohnern eine sinnvolle Beschäftigung und Strukturierung ihres Tages ermöglichen.

    Dies ist nur eine kurze allgemeine Darstellung.

    Gerne möchte ich weiter auf Ihr Anliegen eingehen (evtl. auch unserer Fachexperten hinzuziehen), wenn Sie mir weitere Informationen zu Ihrer Anfrage zukommen lassen.
  • Sehr geehrter Haraldmass,

    leider haben Sie uns noch keine näheren Informationen zu dem von Ihnen geschilderten Fall zukommen lassen.

    Ich habe eben den Behindertenbeauftragten der Stadt München, Oswald Utz, zu dem von Ihnen aufgegriffenen Thema befragen. http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/sozialesicherung/behindertenbeauftragter/149680/index.html

    Prinzipiell ist seine Antwort auf die Frage, ob jemand dazu gezwungen werden kann, in einer an ein Wohnheim angeschlossenen Werkstatt zu arbeiten ein klares: Nein!

    "Allerdings muss man sich die Vertragsregelungen das Trägers ansehen. Dies ist wesentlich. Im Regelfall, sollte niemand seinen Wohnplatz verlieren, bloß weil er nicht in der zum Wohnheim gehörenden Werkstatt arbeiten möchte. Das macht auch gar keinen Sinn jemanden zu einer Arbeit zu zwingen, die er nicht tun möchte", sagt Utz.

    Laut Herrn Utz wäre es auch sehr wichtig zu wissen in welchem Bundesland, bzw Regierungsbezirk der geschilderte Fall passiert ist.

    Eine Vormundschaft über Volljährige, wie sie früher im Falle einer Entmündigung eintrat, gibt es in Deutschland nicht mehr. An ihre Stelle ist seit dem 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung getreten (§§ 1896 - 1908i BGB).

    Hier können Sie sich einen ersten Überblick über die Voraussetzungen eines Betreuers verschaffen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)

    Das Thema ist sehr komplex. Es besteht zB die Möglichkeit einen Betreuer ausschließlich für Geldangelegeheiten zu bestellen. Für jeden Menschen wird versucht die optimale Lösung zu finden.
    Dass der Betreuer aber gegen den Willen seines Klienten darüber entscheidet, dass ein Menschen in einer Werkstatt arbeiten muss, in der er nicht arbeiten will, ist laut Herrn Utz sehr unwahrscheinlich.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen ein bisschen weiterhelfen konnte. Bitte senden Sie uns genauere Angaben zu Ihrem Fall. Wir werden dann Fachexperten zuziehen und versuchen Ihnen so gut wie möglich bei Ihrem "Fall" zu helfen.

    Herzliche Grüße
    Michaela Hawlik