Kann man Leute, die einen mit "Krüppel " beschimpfen verklagen?

Mir ist etwas widerliches passiert. Ein Mann, der mir namentlich bekannt ist, hat mich auf offener Straße als "Krüppel" beschmipft. Voraus ging eine Auseinadersetzung, um ein geparktes Auto.
Kann ich dagegen rechtliche Schritte einleiten?

Antworten

  • Hallo Räubertochter,

    das kommt drauf an, wie dieses Wort "Krüppel" gemeint war. Grundsätzlich kann man Menschen wegen jeder Art der Beleidigung anzeigen. Aber ob das ein Richter auch so sieht, wenn man als Krüppel bezeichnet wird, weiß ich nicht. Die Bezeichnung Krüppel ist eine altmodische Form für Behindert.

    Gruß Karin



    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Der Ausdruck Krüppel (v. mittelniederdt. kröpel - der Gekrümmte) bezeichnet ursprünglich einen in seiner Bewegungsfähigkeit physiologisch dauerhaft behinderten Menschen. Auch jemand, dem Gliedmaßen von Geburt an oder durch äußere Einwirkungen fehlen, wird als verkrüppelt bezeichnet.

    Aufgrund der Bedeutungsverschlechterung wird Krüppel heute als ein Schimpfwort angesehen, das nicht nur eine körperliche oder geistige Behinderung feststellt, sondern einem missliebigem Menschen mittels dieser Beleidigung eine solche Behinderung zuspricht. Noch in den Anfängen des 20. Jahrhunderts waren Zeitschriften und Kongresse für Krüppelfürsorge gegründet worden. Die meisten benutzten ab Mitte der 1930er Jahre neutralere Benennungen wie Orthopädie, weil der Begriff als herabwertend galt.

    Die Krüppelbewegung nimmt dieses Wort selbstbewusst im Sinne eines Geusenwortes für sich in Anspruch: Mitte der 1970er Jahre setzte auch in Deutschland ein Umdenken ein, das im UNO-Jahr der Behinderten 1981 in einer Konfrontation zwischen der etablierten Behindertenhilfe und der so genannten Krüppelbewegung eskalierte. Damit ist die Frage, ob der Begriff "Krüppel" politisch korrekt sei, umstritten.

  • Hallo Räubertochter,
    ich würde bei einem Anwalt nachfragen.
    Der sollte sich schon mit sowas auskennen.

    Gruß
    Herbi
    PS :das Grundgesetz sollte uns vor sowas Schützen,das ist ein Dicker Hund.
  • Räubertochter schrieb:
    Mir ist etwas widerliches passiert. Ein Mann, der mir namentlich bekannt ist, hat mich auf offener Straße als "Krüppel" beschmipft. Voraus ging eine Auseinadersetzung, um ein geparktes Auto.
    Kann ich dagegen rechtliche Schritte einleiten?


    Gibt es Zeugen, die auch aussagen wuerden?

    Aus meiner reichen Streiterfahrung faellt dieses Problem (wie auch deftigere Aergernisse ohne Sach- oder Personenschaden) eher in den Bereich des 'sozialen' als des 'rechtlichen' Bereichs.

    Daher stellt sich eher die Frage (1) Was tun mit Deinem angeknacksten Ego (eine wichtige Frage, mich knackst sowas jedenfalls immer an), (2) Ist die Person auch anderen Leuten ein Aerger, fuehrt er sich auch sonst auf, (3) Wird das wieder vorkommen.

    Es koennte sehr viel wirksamer sein, sich auf das zu konzentrieren, was rauskommen soll.

    Grundsaetzlich ist wichtig, Deine Kraenkung (1) baldmoeglichst loszuwerden, das saure Gefuehl loszuwerden. Da ist alles gut, was dazu taugt und guenstig greifbar ist. Den anderen anschreien ist gut, auch zur Polizei gehen und drueber reden kann gut sein. Aber nichts tun ist auch gut. Ist nun auf Frage (2) zu sagen, dass der Betroffene auch sonst ein Ruepel ist, lohnt sich allenfalls ein Rundschreiben, das man den Nachbarn in den Briefkasten legt. Darin kann man den Nachbarn mitteilen, dass Herr Soundso sich nicht entbloedete, eine behinderte Person als Krueppel zu bezeichnen, und dass dies so nicht tragbar sei. Vor allem wenn damit zu rechnen ist (3) dass es wieder vorkommt, sollte man sich das ueberlegen. Nicht gleich machen! Aber ueberlegen.

    Umgekehrt fragt sich natuerlich, ob ein anderer Weg nicht besser ist.

    Neulich lud ich mein vor dem Haus geparktes Auto aus. Es geht nur so - es gibt keine andere Zufahrt. Nachbarn, die auch vorbei fahren wollen, muessen dann ein anderes Querstraesschen nehmen, waehrend ich das tue, da die Straesschen bei uns sehr sehr eng sind. Aber es ist uebersichtlich und ich schneide niemand den Weg ab. - Trotzdem kam einer, stellte sein Auto mit laufendem Motor vor meins und hupte. Ich ging dann langsam hin und sagte ihm, ich sei dann also am ausladen, und ob er gesehen haette, der Kofferraum offen, der Warnblinker an. Er meinte, ich habe nicht auszuladen sondern Platz zu machen (es gibt wie gesagt mehrere Moeglichkeiten bei uns, drum herum zu fahren, was kaum mehr als 20 Sekunden Zusatzaufwand ist - also gings dem nur drum hier dumm zu tun). Ich erklaerte ihm dann in aller Ruhe, dass ich eben eine gewisse Behinderung aufweise, mit der das Entladen eines Autos nicht ganz so einfach sei, und dass ich daher genau wie alle anderen Nachbarn eben fuer ein paar Minuten dann vor meinem Haus parke. Er sagte darauf, dass es ihn einen Scheissdreck interessiere, was ich da habe, und dass es mein Problem sei. Dann meinte ich, dass ich ihm das ja ansehe, dass es ihn nicht interessiere, er habe ja trotz offenbar klarer Situation gehupt, und dass ich mir ja gerade genau deswegen extra Zeit genommen haette, ihm das auch in aller Ruhe zu erklaeren, WEIL es ihn nicht interessiert. Er war dann ganz eingeschnappt. Ich habe dann in aller Ruhe fertig ausgeladen. Dann habe ich mich reingesetzt. Und angeschnallt. Und dann weggefahren. Ohne seine Hupaktion haette ich ihn nicht noch extra mit einem Gespraech aufgehalten. Es ist mit diesem Mensch seither nie wieder vorgekommen.

    Ein ander Mal habe ich auf einem Parkplatz beim Baumarkt parkiert. Dann kam irgendwo her ein anderer Autofahrer, liess das Fenster rum und begann rumzurufen. Ich liess ihn ausrufen. Offenbar hatte er an einem ganz anderen Ende gewartet und war dann sauer, dass ich es nicht erriet und parkierte. Er war wirklich nicht sicht- oder erkennbar gewesen, ich stehe ja sonst auch hinten an und schnappe nicht einfach asozial Plaetze weg. Er rief aber weiter aus, und glotzte dann meinen Arm an. Dann entschuldigte ich mich profus und in aller Form, ich entschuldigte mich fuer alles und sowieso, ohnehin und daruberhinaus. Ich sagte ihm dass es mir sehr sehr leid tut und es sei unglaublich aber schon jetzt sei auch mein Auto parkiert, und tja, da halt. Wirklich leid. Dann drehte ich mich ohne weitere Worte weg und lief zum Eingang des Baumarkts.

    Irgendwo sonst sind Thema hier im Forum "Emotionen". Vielleicht ist es wichtig, zu sehen, dass auch andere Leute aufgebracht sind, veraergert sind. Was nicht heisst, dass man das tun muss, was diese Leute dann meinen, dass man tun sollte. Trotzdem ist ihre Enttaeuschung ein Stueck weit nachvollziehbar, und braucht vielleicht auch einen angemessenen Rahmen. Spontan wuerde ich denken, dass wenn ich mein Auto parkiert habe und die andere Person, die das dann offenbar nicht tat, mich "Krueppel" nennt, in diesem Moment ganz und gar uninteressant ist. "Uebung macht den Meister 😀 " denn beim Parken gehts nur drum, wer seine Kiste abstellt. Nicht, wer wen korrekt bezeichnet. Diese Art Kollateralschaden muesste wurst sein.

    In der Vielfalt der Wortbedeutungen ist Krueppel hier eventuell auch als unbeholfen verbalisierte Anerkennung umzudeuten. Denn dass Du da parktest hat diese Person sicher in so viel Wut versetzt, dass man fragen muesste, JA WARUM HABEN SIE DAMIT DENN NICHT GERECHNET? Und dann kommts raus, das, was er nicht sagen wollte.

  • hallo räubertochter

    vielen dank für das stellen dieser frage. es tut mir leid, dass dir dies passiert ist. mir ist ähnliches schon öfters passiert, und mit der zeit habe ich mich auch über die rechtlichen aspekte gewundert. kennt sich jemand mit dem schweizer recht aus?

    liebe grüsse aus dem berner oberland

    kara

  • kara schrieb:
    hallo räubertochter

    vielen dank für das stellen dieser frage. es tut mir leid, dass dir dies passiert ist. mir ist ähnliches schon öfters passiert, und mit der zeit habe ich mich auch über die rechtlichen aspekte gewundert. kennt sich jemand mit dem schweizer recht aus?

    liebe grüsse aus dem berner oberland

    kara



    wir hatten eine zeit lang ärger mit beleidigungen oder derartigen situationen im zusammenhang mit der hautfarbe (dunkel) meiner amerikanischen frau, die sich nichts gefallen liess. ich erinnere mich an mehrere längere besprechungen derartiger probleme und möglicher lösungen u.a. rechtlicher schritte mit der kantonspolizei und auch mit einer ansprechperson der eidg. kommission gegen rassismus.

    fazit war insgesamt (aber siehe auch oben):

    - es sind keine primär legalen / rechtlichen probleme bei derartigen streitereien, sondern es sind primär soziale probleme - denn es geht ja im grunde ums miteinander. die werden dann in solchen konflikten oft nicht als soziale probleme gelöst, es kommt zur anzeige, und man muss sie irgendwie in rechtliche probleme übersetzen. das vertrackte dabei ist, dass eine klage dann das soziale problem - das ja auslöser und ursache ist - gar nicht wirklich löst.

    - soziale probleme wirklich lösen heisst direkt und lokal zu kommunizieren. kommunikation ist in so vielen bereichen zentral, dass es sich lohnt, sich darum zu kümmern.

    daher haben wir dann unsere derartigen probleme, wie ich auch dann im zusammenhang etwa mit parkplätzen, via direkt-kommunikation gelöst. das war stets wirksam, eher befreiend und kostenlos. ein gerichtsverfahren dagegen ist eher riskant, kann teuer werden und ist sicher als partei stets stressig.
  • hallo
    [b]ich glaube man sollte bei einem Anwalt nachfragen
    ob das so geht.

    Ich würde es einfach probieren


    Ich glaube der mann hat einfach kein benehmen,
    wenn er sowas sagt.

    Ich kann das nicht verstehen das jemand so etwas sagt,
    das geht gegen die menschenwürde.

    Aber velleicht sollte man auch ein bisschen schlagfertig
    (mit Wörtern) sein.


    viele grüße :

    [b]menschenkönigin
  • Räubertochter schrieb:
    Mir ist etwas widerliches passiert. Ein Mann, der mir namentlich bekannt ist, hat mich auf offener Straße als "Krüppel" beschmipft. Voraus ging eine Auseinadersetzung, um ein geparktes Auto.
    Kann ich dagegen rechtliche Schritte einleiten?


    Hallo Räubertochter
    es tut mir sehr leid was Dir geschehen ist .. ich selbst habe keine rechtliche Vorbildung aber menschlich ist es widerlich und würde mich auch sehr verletzten.

    viele liebe Grüße
    Marion


  • hallo ihr lieben,
    danke für eure zahlreichen antworten zum thema. myhandicap fragr für mich beim anwalt nach. auch wenn ich jetzt das ganze mit distanz betrachte. so was darf nicht ungestraft bleiben. zeugen gibt es genug.
    ich geb euch bescheid, wie es weitergeht.
    räubertochter
  • Es ärgert mich schon ein Stück wen man hier zumeist liest es ist halt so Pech gehabt! Aufgrund der Bedeutungsverschlechterung wird Krüppel heute als ein Schimpfwort angesehen...!
    Wenn ich nun wie swisswuff schreibt einen Ausländer rass. beleidige werde ich schon bestraft! (z.B. Der Ausdruck Neger ist ein Begriff für Menschen dunkler Hautfarbe - heute rass. Schimpfwort)
    Da stelle ich mir schon die Frage sind wir weniger wert als Behinderte!
    http://www.humanrights.ch/home/de/Themendossiers/Diskriminierungsverbot/Rechtslage_CH/Rechtsnormen/idart_6056-content.html
    Oder fallen wir unter eine Minderheit.... In Deutschland sind sechs Millionen schwerbehindert! Es sollte schon in Europa gleiches Recht für ALLE gelten! Egal ob Fremder, Behinderter...


  • Stephanus schrieb:
    Es ärgert mich schon ein Stück wen man hier zumeist liest es ist halt so Pech gehabt! Aufgrund der Bedeutungsverschlechterung wird Krüppel heute als ein Schimpfwort angesehen...!
    Wenn ich nun wie swisswuff schreibt einen Ausländer rass. beleidige werde ich schon bestraft! (z.B. Der Ausdruck Neger ist ein Begriff für Menschen dunkler Hautfarbe - heute rass. Schimpfwort)
    Da stelle ich mir schon die Frage sind wir weniger wert als Behinderte!
    http://www.humanrights.ch/home/de/Themendossiers/Diskriminierungsverbot/Rechtslage_CH/Rechtsnormen/idart_6056-content.html
    Oder fallen wir unter eine Minderheit.... In Deutschland sind sechs Millionen schwerbehindert! Es sollte schon in Europa gleiches Recht für ALLE gelten! Egal ob Fremder, Behinderter...




    Ich sehe es - nach Lernprozess u.a. auch durch erfahrene und verantwortungsvolle weise Behördenvertreter - so, dass es vor allem und in erster Linie darum geht, dass eine verbale Gemeinschaft geschaffen wird. Das Fehlen einer verbal und mit Zivilcourage auftretenden Gemeinschaft ist da ja offenbar ein Grundproblem.

    Wenn es Zeugen gibt, kann ich einen solchen Vorgang - durch Rundschreiben, Zeitungsartikel, Lokalfernsehen - auch ohne eine Klage öffentlich machen und so zur Sprache bringen - wegen Rufschädigung kann der andere kaum klagen, da er so eine Verhandlung ja dann verlieren würde. Natürlich ist auch eine Klage wegen dem Wort "Krüppel" immer eine Option, aber es ist eben trotzdem ein soziales Problem, das Auslöser, Hintergrund, Verstrickungen hat. Ohne laute verbale Gemeinschaft wird da eine Gerichtsklage voraussichtlich nicht viel bringen.

    Deutschland hat - aus meiner Sicht und unserer Erfahrung - eine teils sehr rassistische Gesellschaft (die das nicht so offen darstellt, aber wie im Film Borat schwelt es hinter diesem Vorhang) und dass die mit Behinderten zT. nicht zimperlich umgehen wundert überhaupt nicht. Was mir letztes Jahr in Dresden entgegenwindete war denn auch zT. recht deftig. Man muss scharf und entschieden reagieren, sofort austeilen, sofort reden.

    Wir sind als Behinderte durchaus und in einer Leistungs- und Messwelt weniger wert. Wir tragen weniger Kisten, falten weniger Banknoten, sehen schlechter, und machen das auch nicht wett - denn be-hindert, das heisst was, was das heisst, das erklärt die Sache ganz gut, das darf man nicht vergessen. Aber das berechtigt nicht zu Benachteiligungen oder Übergriffen. - - Schnappe ich andererseits jemand den Parkplatz vor der Nase weg, muss ich damit *rechnen*, dass diese Person aufgebracht reagiert, das ist dann zu erwarten, kein Wunder. "Krüppel" ist auch ein Fluchwort, das einem entgegenwindet, wenn man als Nichtbehinderter jemandem den Parkplatz wegschnappt, kein Mensch käme dann auf die Idee, direkt die Menschenrechte anzurufen.

    Demokratien und Dienstleistungsstaat sind auch nicht Garantie für einen reibungsfreien Alltag! Das wäre das Leben falsch verstanden. In vielen Dingen muss man selber nach dem rechten sehen. Vieles regeln Menschen ganz ohne Behörden miteinander. Auch das ist völlig normal.

    Letztlich fragt es sich aber, was adäquat ist. Aber vielleicht ist die Zeit ja reif, die Übeltäter gnadenlos vor Gericht zu bringen? Sie zu 6000 Euro Schadensersatz oder so zu verklagen. Hat man dafür Zeit, geht man an solche Verhandlungen, warum nicht wenn die Aufwands-Ertragsrechnung stimmt?

    Mit dem Wort "Krüppel" haben die Gerichte ja schon so ein bisschen Übung drin wie es aussieht:

    http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/EhrverletzungenSchmaehkritik/186-BVerfG-Az-1-BvR-51490-TITANIC-geb.-Moerder-und-Krueppel.html

    2. Anders steht es um den Beitrag im Juli-Heft 1988, in welchem der Kläger als "Krüppel" angeredet worden ist, was das Oberlandesgericht als Formalbeleidigung beurteilt. Seine Wertung, die unmittelbare Anrede des Behinderten mit dieser Bezeichnung bringe dessen Mißachtung zum Ausdruck und verletze ihn schwer in seinem Persönlichkeitsrecht, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden und läßt insbesondere keine Fehlgewichtung zu Lasten der Meinungsäußerungsfreiheit erkennen. Mit der Bezeichnung "Krüppel" ist nicht nur der in seiner Bewegungsfähigkeit auf Dauer behinderte Mensch mit Mißbildungen oder fehlenden Gliedmaßen gemeint (vgl. etwa Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 1978, S. 1592). Der Begriff wird auch nicht nur wie in früheren Jahrhunderten als Beschreibung eines mißgebildeten körperlichen Zustandes gebraucht (vgl. die umfangreichen Nachweise bei Grimm, Deutsches Wörterbuch, 1984, Sp. 2472 ff.). Heute wird die Anrede eines Menschen mit dem Wort "Krüppel" als Demütigung verstanden. Er wird damit zum minderwertigen Menschen gestempelt. Der Bedeutungswandel zeigt sich besonders darin, daß er auch gegenüber dem körperlich Gesunden benutzt wird, um diesen zu beschimpfen und in seinem Ansehen herabzusetzen. Diese Bedeutung verliert die Bezeichnung nicht dadurch, daß das Bemühen des Klägers, als körperlich Behinderter gleichwohl Dienst bei der Bundeswehr zu verrichten, kritisiert wird. Im Zusammenhang mit Kriegs- und Unfallopfern hat das Wort "Krüppel" zwar auch heute noch einen eher mitfühlenden Sinn. Aus dem gesamten Inhalt des "Briefes an die Leser" ergibt sich aber, daß der Kläger durch diese Anrede persönlich getroffen werden sollte.
  • Sehr geehrter Themensteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage im MyHandicap-Forum. Die Bezeichnung eines behinderten Menschen als „Krüppel“ in dem von Ihnen genannten Zusammenhang (Beschimpfung, vorausgegangener Streit) stellt zweifelsfrei eine Beleidigung im formaljuristischen Sinne dar. So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.03.1992 (BVerfGE 82, 282) festgestellt: „Bereits die Bezeichnung eines Körperbehinderten als „Krüppel“ sei in der heutigen Zeit eine Formalbeleidigung. Sie sei mit dem Makel des Minderwertigen behaftet. Rede man einen Körperbehinderten als „Krüppel“ an, bringe man damit die Missachtung seiner Person zum Ausdruck.“

    Damit hat derjenige, der sie als „Krüppel“ bezeichnet hat, den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch eindeutig erfüllt. Ihnen steht somit die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen diese Person offen.

    Davon zu unterscheiden ist die Möglichkeit den Beleidiger zivilrechtlich auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch zu nehmen. Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts Ersatz des immateriellen Schadens verlangt werden kann, wenn Genugtuung auf andere Weise nicht zu erreichen ist
    (BGH, NJW 1971,6 9 8 ) jedoch sind Voraussetzung hierfür ein schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit und ein unabwendbares Bedürfnis für eine Schmerzensgeldzahlung. Ob das der Fall ist, hängt von Bedeutung und Tragweite des verbalen Angriffs und damit unter anderem von Nachhaltigkeit und Fortdauer der Rufschädigung, Beweggrund des Handelnden und dem konkreten Anlass ab. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen lässt sich mangels detaillierter Kenntnisse der Umstände nicht eindeutig feststellen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Schmerzensgeldanspruch von den Gerichten nur in Ausnahmefällen angenommen wird.
    Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen


    JANSSEN + MALUGA LEGAL

    Prof. Dr. G. Janssen
    Rechtsanwalt
  • Es ist einfach unmöglich einen behinderten Menschen als Krüppel zu bezeichnen. (Tja, wenn manche Leute kein Argument einfällt, dann werden sie beleidigend.)
    Außerdem sollten Leute, die sowas sagen, mal bedenken, dass auch sie von heute auf morgen behindert werden könnten.

    "Gesundheit ist kein Privileg sondern ein Geschenk, was uns jederzeit genommen werden kann."
  • Hallo!
    Das erinnert mich ,was ich einmal erlebt habe mit meinem Sohn und einer Klosterfrau.Mein Sohn war 3 Jahre alt,als eine Klosterfrau die gleichzeitig Leiterin des Kindergartens war in dem auch der kleine gewesen ist,verärgert zu uns kam.
    Sie beschwerte sich bei mir,weil unser Herr Sohn "Blöde Kuh" zu Ihr gesagt hatte.
    Ich entschuldigte mich für den Kleinen damals und habe in darauf angesprochen,warum er das gesagt hat.Er meinte nur,er hat das bei einem Jungen gehört,wie er das zu einem Mädchen gesagt hat und die hat dann schrecklich geschrien.Das empfand er als komisch und er hat das dann später zu der Klosterschwester gesagt und dann durfte er in der Gruppe nicht mehr mitspielen.Es war befremdlich für ihn.
    Ich fragte ihn:"Weißt du was eine blöde Kuh ist? " Da sah er mich mit großen Augen an und fing an zu weinen.Er mochte Kühe und das es gescheite und blöde gibt,war neu für ihn.Bisher waren sie gefleckt,oder braun.
    Er konnte mit dem Wort blöd im zusammenhang mit Kuh nichts anfangen,aber die Reaktionen haben in Neugierig gemacht und das mußte von im Ausprobiert werden.
    Es ist wohl die Dummheit die uns täglich begleitet und sich manchmal Selbständig macht.Nicht immer böse gemeint,aber übernommen,von irgendwo oder irgendwem.
    Gruß
    Sendrine

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