Mietzuschüsse vom Staat

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Hallo Leute. Wer kann mir sagen ob und wieviel Mietzuschuss ich bekommen kann. Ich bin auf den Rollstuhl angewiesen. Im Moment beziehe ich ALG I von ungefähr 620 €. Leider haben mich die Behörden erst mit Versprechungen gelockt und als ich plötzlich eine Wohnung hatte, haben die Behörden mich wieder ablitzen lassen mit der Begründung, dass mein ALG I + EVTL. Wohngeld ausreichend sei. Wer kann mir ganz dringend helfen.

Antworten

  • hallo deoroller,

    das hängt davon ab, ob du gewisse einkommensgrnzen übersteigst. wenn du alg I erhältst und zusätzlich 100% wohngeld (stadt zahlt miete kalt) erhältst, brauchst du nur die nebenkosten zahlen. da kann es sein, dass dir im sinne des Staates " zu viel" bleibt, um auch noch einen mietzuschuss zu beziehen. es gibt da gewisse richtwerte.

    lg
  • Ich bekomme nur das genannte ALG I und würde Wohngeld in Höhe von ca. 120 € bekommen. Die Kaltmiete für eine Wohnung wurde mir jedoch verwährt. Ich hatte schon eine Wohnung gefunden, aber da haben die Behörden mich dann abgeschmettert. Ich bin mittlerweile 34 Jahre alt und konnte aufgrund meiner finanziellen Situation nie Zuhause ausziehen. Ich möchte unbedingt da raus. Wenn ich so mitbekomme wofür die Behörden unberechtigter Weise Geld "wegschmeissen" für Leute die es gar nicht nötig haben, da platzt mir schonmal der Kragen.
  • es sei noch gesagt das ich seit meiner Geburt im Rollstuhl sitze.
  • Hallo
    Du hast anrecht in Sozialfragen auf rechtlichen Beistand oder du wendest dich an die Beschwerdestelle.
    Ich weiß es nicht aber ich finde du hast Rechte; kämpfe darum.

    Genau wieviel wer wann und wo bekommt kann niemand wissen; denn Städte sind verschieden und jeder ist verschieden .. daher mein Rat .-> Rechtsanwalt ..

    Viel Erfolg
    und viele liebe Grüße
    Marion
  • Hallo Deoroller,

    ich habe Dir eine vor einigen Tagen eine PM geschrieben. Ja und habe Dir alles geliefert damit Du bei einer Miete XXX € genau Dein Wohngeld ausrechnen kannst fast auf den Cent! Nach der neuen Wohngeldtabelle und den entsprechenden qm die Du mit Rollstuhl beanspruchen kannst! Je nachdem ob Du Solo bist oder.. !

    Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens eines schwerbehinderten Menschen wird abgesetzt

    * ein Freibetrag von 1.500 € bei einem GdB
    - von 100 oder

    - von 80 oder 90, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14
    SGB XI ist;
    * ein Freibetrag von 1.200 € bei einem GdB von 50 bis 70, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des SGB XI ist.

    Das heisst um einmal ein Beispiel zu nennen Du würdest bei einer Miete von 430-440 Euro (Einkommen 620 € - Freibetrag 100 € (bei bis 70 Prozent GdB) würden 216 €
    Wohngeld bezahlt!
    Da zu dem Freibetrag evtl. mehr dazu kommen könnte durch andere Krankheits-/ Unfallbedingte bedingte Kosten könnte sich das WOHNGELD NOCH ERHÖHEN!

    Es es ist also kein größeres Problem das Wohngeld auszurechnen! Freibetrag ergänzen (durch genannte Kosten) Freibetrag - Einkommen entspricht ..€.Wohngeld

    VG Step.



  • Hallo,
    sag doch mal in welchem Bundesland oder welcher Stadt du wohnst.
    Vieleicht hilft das mehr.
    Ich hab davon nämlich nichts gelesen.

    Gruß
    Herbi
  • Ich wohne im Landkreis Ammerland (Niedersachsen) bei Oldenburg (Oldbg.)
  • MyHandicap User
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    Hallo Deoroller,

    wenn du möchtest, kann ich dein Anliegen an die Anwaltskanzlei Janssen und Maluga weiterleiten. Dort können dir die Anwälte eine erste kostenfreie Einschätzung geben. Wenn du das möchtest, schreibe mir bitte an iris.roedermyhandicap[dot]de eine E-Mail mit der Angabe deines Klarnamens und deinen Kontatdaten.

    VLG Iris, Redaktion MyHandicap
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